Am 21. Mai 2017 hat das Stimmvolk das revidierte Energiegesetz angenommen. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und die erneuerbaren Energien zu fördern. Zudem wird der Bau neuer Kernkraftwerke verboten. Die Schweiz kann so die Abhängigkeit von importierten fossilen Energien reduzieren und die einheimischen erneuerbaren Energien stärken. Das schafft Arbeitsplätze und Investitionen in der Schweiz. [Quelle: UVEK]
Netznutzung: Die Netznutzungskosten des Vorlieferanten sind minimal gesunken, daher konnten die Netznutzungskosten der EKW trotz grosser Investitionen im Jahr 2016 stabil gehalten werden.
Energie: Steigende Energiepreise im Grosshandel (über 162% seit März 2016), Mehrkosten für HKN CH Wasserkraft für das Lieferjahr 2018 und ein stärkerer Euro führen dazu, dass die EKW die Energiepreise leicht anpassen muss.
KEV: Vorbehältlich des Bundesratsbeschlusses über die neue Energieverordnung Ende Oktober / Anfang November 2017, wird der Netzzuschlag für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, die Energieeffizienz und die ökologische Sanierung von Wasserkraftwerken KEV von 1.5 Rp/kWh auf 2.3 Rp/kWh erhöht. Das Energiegesetz stärkt die einheimischen erneuerbaren Energien
SDL: Tarif für die Systemdienstleistungen deutlich tiefer
Die Stromkosten setzen sich zusammen aus den Komponenten Energie, Netznutzung (Entgelt für Nutzung der Netzinfrastruktur) sowie den Abgaben zur Förderung erneuerbarer Energien (KEV inkl. der Abgabe zur ökologischen Sanierung der Wasserkraft).
Unter Berücksichtigung oben aufgeführten Faktoren, liegt der Preisaufschlag zwischen 0.82 Rp/kWh und 1.12 Rp/kWh. (unter der Voraussetzung, dass die Förderabgabe KEV von 1.5 Rp/kWh auf 2.3 Rp/kWh angepasst wird)
Untenstehend finden Sie die neuen Preisblätter für das Bezugsjahr 2018
Bezüger bis 48'000 kWh / Jahr
Bezüger mit steuerbarer Leistung (Wärmepumpen)
Grossgewerbe- und Industriekunden
Spezielle Bezugsverhältnis