Am 21. Mai 2017 hat das Stimmvolk das revidierte Energiegesetz angenommen. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und die erneuerbaren Energien zu fördern. Zudem wird der Bau neuer Kernkraftwerke verboten. Die Schweiz kann so die Abhängigkeit von importierten fossilen Energien reduzieren und die einheimischen erneuerbaren Energien stärken. Das schafft Arbeitsplätze und Investitionen in der Schweiz. [Quelle: UVEK]

Netznutzung: Die Netznutzungskosten des Vorlieferanten sind minimal gesunken, daher konnten die Netznutzungskosten der EKW trotz grosser Investitionen stabil gehalten werden.

Energie: Steigende Energiepreise im Grosshandel (über 170% seit August 2017), Mehrkosten für HKN CH Wasserkraft für das Lieferjahr 2019 führen dazu, dass die EKW die Energiepreise leicht anpassen muss.

Netzzuschlag gemäss EnG: Vormals KEV inkl. Abgabe zur ökologischen Sanierung der Wasserkraft bleibt bei 2.3 Rp/kWh.

SDL: Tarif für die Systemdienstleistungen erneut tiefer

 

Die Stromkosten setzen sich zusammen aus den Komponenten Energie, Netznutzung (Entgelt für Nutzung der Netzinfrastruktur) sowie dem Netzzuschlag gemäss EnG.

Unter Berücksichtigung oben aufgeführten Faktoren, liegt der Preisaufschlag zwischen 0.1% und 3.7%.

 

Untenstehend finden Sie die neuen Preisblätter für das Bezugsjahr 2019

 

Bezüger bis 50'000 kWh / Jahr

EKW PS CH

EKW PD CH

EKW BD CH

 

Bezüger mit steuerbarer Leistung (Wärmepumpen)

EKW PHP CH

 

Grossgewerbe- und Industriekunden

EKW I NS 0000 CH Kern

EKW I NS 0000 plus CH Kern

EKW I NS 3000 CH Kern

EKW I NS 3000 plus CH Kern

EKW I MS 3000

 

Spezielle Bezugsverhältnis

EKW Lighting CH

EKW Construction CH