Am 21. Mai 2017 hat das Stimmvolk das revidierte Energiegesetz angenommen. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und die erneuerbaren Energien zu fördern. Zudem wird der Bau neuer Kernkraftwerke verboten. Die Schweiz kann so die Abhängigkeit von importierten fossilen Energien reduzieren und die einheimischen erneuerbaren Energien stärken. Das schafft Arbeitsplätze und Investitionen in der Schweiz. [Quelle: UVEK]
Netznutzung: Die Netznutzungskosten des Vorlieferanten sind minimal gesunken, daher konnten die Netznutzungskosten der EKW trotz grosser Investitionen stabil gehalten werden.
Energie: Steigende Energiepreise im Grosshandel (über 170% seit August 2017), Mehrkosten für HKN CH Wasserkraft für das Lieferjahr 2019 führen dazu, dass die EKW die Energiepreise leicht anpassen muss.
Netzzuschlag gemäss EnG: Vormals KEV inkl. Abgabe zur ökologischen Sanierung der Wasserkraft bleibt bei 2.3 Rp/kWh.
SDL: Tarif für die Systemdienstleistungen erneut tiefer
Die Stromkosten setzen sich zusammen aus den Komponenten Energie, Netznutzung (Entgelt für Nutzung der Netzinfrastruktur) sowie dem Netzzuschlag gemäss EnG.
Unter Berücksichtigung oben aufgeführten Faktoren, liegt der Preisaufschlag zwischen 0.1% und 3.7%.
Untenstehend finden Sie die neuen Preisblätter für das Bezugsjahr 2019
Bezüger bis 50'000 kWh / Jahr
Bezüger mit steuerbarer Leistung (Wärmepumpen)
Grossgewerbe- und Industriekunden
Spezielle Bezugsverhältnis