Zur Erstellung von elektrischen Anschlüssen und Festlegung der Anschlussgebühren

Gestützt auf Art. 2 des Reglements über die Abgabe elektrischer Energie der Elektra-Korporation Wolfhalden erlässt die Verwaltung der EKW die folgenden Richtlinien:

Neuanschlüsse und Erweiterungen von Elektroanschlüssen

1. Anschlussgesuch

Für Neuanschlüsse und Erweiterungen von elektrischen Hauszuleitungen ist vor Baubeginn ein Anschlussgesuch einzureichen. Diesbezügliche Formulare können bei der EKW bezogen werden. Das Anschlussgesuch ist an die Elektra-Korporation, Dorf 39, 9427 Wolfhalden, einzureichen und hat folgendes zu enthalten:
a) ausgefülltes und unterzeichnetes Formular 'Anschlussgesuch Strom'
b) 2 Situationspläne (Fotokopie genügt) im jeweiligen Masstab des Grundbuchplanes mit eingezeichnetem Gebäude 
c) 1 Grundriss des Kellergeschosses (Masstab min. 1 : 100)
d) 1 Schnitt des Gebäudes (Masstab min. 1 : 100)

Das Anschlussgesuch Strom als PDF-Datei finden Sie unter:
Online Mutationen/Anschlussgesuche
 

2. Anschluss an das Verteilnetz

Die Erstellung der Hauszuleitung vom vorhandenen Verteilnetz bis zur Abgabestelle im Gebäude (Hauptsicherungskasten) erfolgt ausschliesslich durch das Werk.
Das Werk bestimmt die Art der Ausführung, die Leitungsführung, den Querschnitt und den Ort der Hauseinführung.
Das Werk erstellt für dieselbe Liegenschaft in der Regel nur einen Anschluss. Verbindungsleitungen zu anderen zugehörigen Gebäuden gehen zu Lasten des Gebäudeeigentümers und sind hinter dem Zähler anzuschliessen.
Der Grundeigentümer erteilt dem Werk das unentgeltliche Durchleitungsrecht für seine eigene, sowie für andere Zuleitungen.
Verbindlich für den Anschluss an das Verteilnetz ist das 'Reglement über die Abgabe von elektrischer Energie der EKW Wolfhalden', das jederzeit kostenlos bei der EKW bezogen werden kann. 

3. Ausführung

Nach Eingang eines Anschlussgesuches bestimmt das Werk die Leitungsführung und die Art des Anschlusses und teilt dies dem Bauherrn mittels Situationsplan mit. Gleichzeitig erhält der Bauherr eine Anschlussofferte, die nebst der definitiven Höhe der Anschlussgebühr alle weiteren Bedingungen enthält.
Erst nach Eingang des ebenfalls beigelegten Ausführungsauftrages, sowie nach erfolgter Überweisung der Anschlussgebühr werden die Arbeiten ausgeführt.

4. Anschlussgebühren

Die Kosten des Anschlusses werden in Form von Anschlusskosten à fonds perdu erhoben. In diesem Betrag sind Material- und Arbeitskosten für 20m ab Anschlusspunkt bis und mit Hauptsicherung im Gebäude sowie ein Anteil an die Finanzierung der Mittelspannungsverteilung, Transformierung und Erstellung des Niederspannungs-Verteilnetzes enthalten. Mehrlängen werden nach Einzug der Anschlussleitung je nach Anschlussgrösse pro 10m verrechnet.

Tiefbauarbeiten und bauliche Anpassungen gehen zu Lasten der Bauherrschaft.

Die jeweilige Höhe der Anschlusskosten wird durch die Verwaltung der EKW festgesetzt. 

Die Ansätze betragen zur Zeit:


4.1 Neuanschlüsse innerhalb der Bauzone (bis 20m Leitungslänge) 

a) für ein Einfamilienhaus CHF 7'500.- (max. 40 A) 
b) für ein Mehrfamilienhaus: 
- die 1. Wohnung CHF 8'500.- (max. 100 A)
- jede weitere Wohnung *) CHF 1'500.-

alle Preise verstehen sich ohne MwSt
Mehrlängen jeweils pro 10m unterschieden nach Anschlussgrösse.

*) als Wohnung gilt jede durch einen separaten Zähler gemessene Gebäudeeinheit.


c) für andere Gebäude, wie Landwirtschaft, Kleingewerbe, öffentliche Bauten, Garagen, etc., wird die Anschlussgebühr von Fall zu Fall durch die Verwaltung festgelegt.
d) Gewerbe mit Leistungsmessung CHF 300.- /kW (Maximalleistung der angeschlossenen Geräte)
(Das Lieferverhältnis wird durch einen separaten Vertrag geregelt.)

4.2 Neuanschlüsse ausserhalb der Bauzone
Für Anschlüsse ausserhalb der Bauzone setzt die Verwaltung die Höhe der Anschlussgebühr von Fall zu Fall fest. Wegweisend sind die effektiven Erstellungskosten, inkl. allfällig notwendig werdende, rückwärtige Erweiterungs- und Ausbaukosten, jedoch im Minimum in der Höhe der Gebühren innerhalb der Bauzone.

4.3 Erweiterungen von bestehenden Anschlüssen
a) Freileitungs-Erweiterung von 1P + 0 (220 V) auf 3P + 0 (380 V) CHF 2'500.-
b) Vergrösserung der Hauptsicherungvon 60 Amp. auf 100 Amp. CHF 3'000.- von 100 Amp. auf 160 Amp. CHF 3'500.-