Zur Erstellung von elektrischen Haushaltanschlüssen und Festlegung der Anschlussgebühren

Gestützt auf Art. 2 des Reglements über die Abgabe elektrischer Energie der Elektra-Korporation Wolfhalden erlässt die Verwaltung der EKW die folgenden Richtlinien: 

Anschlüsse von speziellen Verbrauchern


1. Zweck
Zur Teilfinanzierung von Hochspannungsverteilung, Transformierung und Verstärkung des Verteilnetzes werden für die nachfolgend aufgeführten elektrischen Verbraucher wegen der hohen Belastung der Anlagen zusätzlich zu den Anschlussgebühren die nachfolgenden Zuschläge verrechnet: 

2. Zuschläge
a) Elektrische Widerstandsheizungen (ortsfest) Anschlussgebühr einmalig bei Installation Fr. 300.- pro kW Anschlusswert
b) Monovalente Wärmepumpen für Raumheizungszwecke sofern jederzeit durch das Werk sperrbar keine Anschlussgebühr sofern nicht sperrbar Fr. 150.- pro kW Anschlusswert
c) Bivalente Wärmepumpen für Raumheizungszweckesofern jederzeit durch das Werk sperrbar keine Anschlussgebührsofern nicht sperrbar Fr. 150.- pro kW Anschlusswert

Diese Bedingungen und Anschlussgebühren können jederzeit durch die Verwaltung neuen Gegebenheiten angepasst werden. Die rechtliche Verbindlichkeit entsteht erst durch unsere definitive Anschlussofferte oder Rechnungsstellung für jedes einzelne Objekt.
Die Gebühren oder Kosten werden in Form eines Pauschalbetrages vor Baubeginn oder Installation eingezogen.

Wolfhalden, 1. Mai 1993